Rechtliche Hinweise

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Die hier dargestellten Inhalte dienen ausschließlich der neutralen Information und allgemeinen Weiterbildung. Sie stellen keine Empfehlung oder Bewerbung der beschriebenen oder erwähnten diagnostischen Methoden, Behandlungen oder Arzneimittel dar.

Die Texte erheben weder einen Anspruch auf Vollständigkeit noch kann die Aktualität, Richtigkeit und Ausgewogenheit der dargebotenen Informationen garantiert werden. Die Texte ersetzen keinesfalls die fachliche Beratung durch einen Arzt oder Apotheker und dürfen nicht als Grundlage zur eigenständigen Diagnose und Beginn, Änderung oder Beendigung einer Behandlung von Krankheiten verwendet werden.

Konsultieren Sie bei gesundheitlichen Fragen oder Beschwerden immer den zuständigen Arzt.

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Informationen auf Veneer-Vergleich.de

Die Informationen auf Veneer-Vergleich.de beruhen größtenteils auf eigenen Erfahrungen, den Erfahrungen von Menschen in unserem Umfeld und den Erfahrungen von Nutzern. Sie beziehen teilweise aber auch weitere externe Quellen wie z.B. Internetrecherche, Bewertungsplattformen, Forenbeiträge etc. mit ein. Einem vollständigen Text nach wissenschaftlichen Standards entspricht dies also nicht.

Preise auf Veneer-Vergleich.de

Die angegebenen Preise sind Richtwerte und beruhen auf Angaben der Ärzte, Nutzer oder anderer Portale. Preise können erst nach einem ärztlichen Beratungsgespräch unter Berücksichtigung der körperlichen Voraussetzungen und individuellen Wünsche festgelegt werden.

Der Preis richtet sich grundsätzlich nach der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) und ist daher kein Festpreis. Die Höhe der einzelnen Gebühr bemisst sich nach dem einfachen bis 3,5-fachen des Gebührensatzes. Preisabweichungen kommen nur dann zustande, wenn sie medizinisch begründet sind oder kostenpflichtige Zusatzleistungen gewünscht werden. Bei den meisten Anbietern entstehen Preisdifferenzen in Abhängigkeit von der Anzahl an Veneers, der Veneer-Art, dem Zahnarzthonorar und der allgemeinen Ausgangssituation der zu behandelnden Zähne. Zusätzlich hat der behandelnde Arzt hat die Wahl, je nach Schwierigkeit, Zeit- und Betreuungsaufwand für den Patienten einen erhöhten Satz aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zu berechnen.

Auch mit der Tatsache, dass nicht bei allen Ärzten Vor- und alle Nachuntersuchungen durch den Operateur vorgenommen werden, sowie durch standortbedingte Faktoren, lassen sich Preisunterschiede begründen. Darüber hinaus entscheiden Unterschiede in der wirtschaftlichen Ausrichtung der Praxen und Kliniken über Preisdifferenzen.

Wichtiger Hinweis zur Abmahnpraxis

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